FAQs – Häufig gestellte Fragen

Corona

Sind Auslandsaufenthalt zu Corona-Zeiten überhaupt möglich?

Auch während der Corona-Pandemie sind Auslandsaufenthalte möglich, allerdings nur bedingt und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland und im Zielland. Es kann beispielsweise sein, dass Sie eine Quarantäne einhalten oder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Auch kann es passieren, dass ein geplantes Praktikum abgesagt werden muss, weil die Einreise bzw. Ausreise nicht mehr möglich ist. Wir planen jedoch bereits weit im Voraus und nehmen Bewerbungen entgegen, sodass eine rasche Planung nach Beruhigung der aktuellen gesundheitlichen Situation möglich ist.

Darf ich ein Praktikum in einem Risikogebiet absolvieren?

Dies muss im Einzelfall entschieden werden, bitte kontaktieren Sie uns dazu. Grundsätzlich sollten die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes beachtet werden . Eine Übersicht über den aktuellen Status verschiedener Länder finden die auf der Seite des RKI.

Werden Praktika im Risikogebiet durch Erasmus+ gefördert?

Nur, wenn der Zeitraum das Risiko rechtfertigt. Z.B. lohnt sich ein 4-wöchiges Praktikum bei einer 14-tägigen Quarantänepflicht nicht. Die genauen Modalitäten bei Einreise in die verschiedenen Länder finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Brexit

Sind Aufenthalte im Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit möglich?
  • Praktika sind grundsätzlich möglich und können bis zum 31.08.2022 über unsere Erasmus+-Projekte gefördert werden.
  • Wahrscheinlich wird für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Visum notwendig sein.
  • Aktuelle Infos der EU unter https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/about/brexit_de

Erasmus

Kann ich auch eine Förderung über das Erasmus+ Programm erhalten, wenn ich kein Auszubildender bin?
  • Die Vividus International kann mit ihren Pool-Projekten nur Auszubildende, Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung oder Absolventen einer Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung fördern.
  • Studenten haben die Möglichkeit, sich über ihre Universität fördern zu lassen bzw. Auslands-BAföG zu beziehen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Hochschule. Darüber hinaus gibt es viele andere Fördermöglichkeiten für bestimmte Zielgruppen, beispielsweise bestimmte Fächerkombinationen oder Zielländer. –
  • Schüler können unter bestimmten Umständen andere Förderungen in Anspruch nehmen, weitere Informationen finden Sie hier oder auch beim Stipendienlotsen
Wie funktioniert die Erasmus+-Förderung?

Bei Erasmus+ handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um eine Kostenübernahme. Die EU hat genau festgesetzt, wie viel Sie pro Tag erhalten. Sie müssen bei uns keine Rechnungen einreichen, denn Sie erhalten keine Erstattung. Die Höhe der Fördersumme wird auf den Tag genau ausgerechnet, unabhängig von Ihren Ausgaben. Bleibt ein Überschuss, haben Sie diesen zur freien Verfügung. Decken die Fördergelder nicht alle Kosten, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.

Kann ich auch ein Praktikum in der Schweiz machen und dabei die Erasmus+-Förderung erhalten?

Nein, die Schweiz gehört nicht zur EU und ist auch kein Erasmus+ Programmland wie z.B. Norwegen, die Türkei, die Republik Nordmazedonien, Island, Liechtenstein und Serbien.

Soll ich mich vom Bafög abmelden?

Die Einnahmen aus dem Erasmus+-Programm sollten Sie beim Bafög angeben. Wenn Sie Bafög oder Auslands-Bafög beziehen, ist dies für die Höhe der Erasmus+-Förderung unerheblich. Sie können beides beziehen.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördergelder?

Der erste Teil wird nach Unterzeichnung der Teilnehmervereinbarung ausgezahlt, in der Regel 0-6 Wochen vor Ausreise; die Höhe richtet sich nach Ihrer Aufenthaltsdauer. Je nach Dauer Ihres Aufenthalts erhalten Sie Raten im 2-Monats-Rhythmus. Den letzten Teil der Fördergelder erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichung aller erforderlichen Abschlussunterlagen.

Muss ich die Erasmus+-Förderung zurückzahlen?
  • Nein, die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, wenn das Praktikum planmäßig stattfindet. 
  • Wird das Praktikum aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abgebrochen, erhalten Sie die Förderung nur für die tatsächlichen Praktikumstage. Sollten Sie also bereits eine höhere Fördersumme erhalten haben, als Ihnen zusteht, müssen Sie die Differenz zurückzahlen.
Darf ich die Erasmus+-Förderung bei mehreren Organisationen beantragen?

Nein, eine Mehrfachförderung für dasselbe Praktikum ist nicht erlaubt.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
  • Sie müssen ein Berufspraktikum in einem Programmland des Erasmus+-Programms absolvieren. Das Praktikum muss berufsbezogen sein, d.h. als angehender Erzieher erhalten Sie keine Förderung bei einem Praktikum in einer Tischlerei.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein.
  • Wenn Sie durch uns gefördert werden wollen, müssen Sie Auszubildender oder Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung sein oder Ihre Ausbildung bzw. Aufstiegsfortbildung vor max. 11 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Ihre Schule bzw. Ihr Betrieb müssen Sie für den betreffenden Betrieb freistellen. Sofern Sie sich bereits im Arbeitsverhältnis befinden, muss der Arbeitgeber mit Ihrem Praktikum einverstanden sein.
  • Einreichen aller erforderlichen Unterlagen.

Allgemeine Fragen rund ums Praktikum

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbungsunterlagen schicken wir auf Anfrage per E-Mail zu.

In welchen Bereichen findet so ein Praktikum statt?

Wir arbeiten branchenübergreifend und können deswegen die verschiedensten Berufsfelder abdecken.

Kann ich mir den Zeitraum und den Zielort aussuchen oder wird mir das zugeteilt?

Es ist möglich, sich sowohl den Zeitraum (mind. 1 Monat) als auch den Zielort auszusuchen. Wir empfehlen aber, sich ein Land auszuwählen, dessen Sprache man schon zu einem bestimmten Punkt beherrscht oder gerade lernt.

Meine Sprachkenntnisse sind noch nicht auf dem Niveau B1. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Natürlich ist eine Teilnahme am Praktikumsprogramm möglich, wenn noch keine umfassenden Sprachkenntnisse vorhanden sind. Wir erwarten dann jedoch, dass unsere Teilnehmer sich sprachlich auf das Praktikum vorbereiten und einen Sprachkurs (auch möglich vor Ort) belegen.

Wie lange dauert es, bis Vividus International einen Praktikumsplatz für mich gefunden hat?

In der Regel benötigen wir 4-6 Wochen, um ein passendes Praktikum anbieten zu können.

Vermittelt Vividus International auch bezahlte Praktika?

Nein, wir vermitteln ausschließlich unbezahlte Praktika. Es kann sein, dass der Praktikumsbetrieb eine Monatskarte, Taschengeld oder das Mittagessen zur Verfügung stellt, aber diese Entscheidung liegt allein beim Praktikumsbetrieb.

Als Auszubildende bekomme ich von Vividus International ein Erasmus+ Stipendium. Wird mein Schüler-Bafög trotzdem weitergezahlt?

Wenn das Praktikum während der Ausbildung absolviert wird, gilt es als Bestandteil der Ausbildung. Aus diesem Grund haben Azubis weiterhin Anspruch auf Bafög.

Ich bin Absolvent einer Ausbildung und vorübergehend als arbeitssuchend gemeldet. Kann ich das Arbeitslosengeld mit der Erasmus+ Förderung kombinieren?

Prinzipiell ist es möglich, dass mehrere Förderungen kombiniert werden. Das Stipendium über Erasmus+ stellt nämlich nur eine Kofinanzierung dar und kann keine komplette Grundsicherung gewährleisten. Hier muss das jeweilige Jobcenter im Einzelfall entscheiden, ob Teilleistungen des Arbeitslosengeldes weiter gezahlt werden können.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Studenten?

Für Studenten kommen unter anderem folgende Förderungen in Betracht:

a) Auslands-Bafög
Generell gilt: Wer Anspruch auf Bafög im Inland hat, bekommt auch den erhöhten Bafög-Fördersatz im Ausland. Meist ist dies an die Bedingung geknüpft, dass das Praktikum verpflichtender Bestandteil des Studienganges ist. Ansprechpartner ist in diesem Fall das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

b) Erasmus+ für Studierende
Innerhalb des Programms Erasmus+ gibt es auch einen Förderbereich für studentische Auslandspraktika. Stipendien werden in diesem Fall vom Akademischen Auslandsamt der eigenen Uni vergeben. Es lohnt sich, sich frühzeitig zu informieren, denn hier gelten hochschuleigene Bewerbungsfristen!

Gibt es Fördermöglichkeiten für Abiturienten?

Für Schulabsolventen, die noch nicht mit Ausbildung oder Studium begonnen haben, sind uns keine Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika in Europa bekannt. Für Frankophile ist jedoch das deutsch-französische Jugendwerk interessant. Es bietet finanzielle Zuschüsse zu einem Sprachkurs in Frankreich, welcher auf ein anschließendes Praktikum vorbereitet.