AUSLANDSFÖRDERUNG
Erasmus+ Auslandspraktikum für Azubis und Absolventen
Was ist Erasmus+?
Sie möchten während oder nach Ihrer Ausbildung ein Auslandspraktikum in Europa machen? Dann können Sie organisatorische und finanzielle Unterstützung für Ihr Auslandspraktikum erhalten. Die Europäische Union bietet dafür nämlich ein Förderprogramm an. Dieses Programm heißt Erasmus+.
Wie bekommen Sie die Erasmus+ Förderung?
Wir von der Vividus International führen aktuell Erasmus+ Projekte für Auszubildende und Absolventen durch. Die Erasmus+ Förderung erhälten Sie, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Sie können sich also ganz einfach die Förderung für Ihr Auslandspraktikum sichern, indem Sie uns kontaktieren.
Was wird gefördert?
Für Ihr Auslandspraktikum erhalten Sie aus dem Erasmus+ Förderprogramm einen Zuschuss für die Reisekosten und Aufenthaltskosten. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt davon ab, wo in Europa und wie lange Sie ein Praktikum machen möchten. Je nach Dauer, Zielland und Leistungen kann ein Eigenbeitrag benötigt werden.
Unsere aktuell laufenden Erasmus+ Projekte
Projekt 1: Auf und davon - Europa erweitert deinen Horizont/
Up and away - Europe broadens your horizon
Projekt-Nr. 2019-1-DE02-KA102-005379
Aktuelles Kontingent: 27
Laufzeit: 01.08.2019 – 31.07.2022
Das Projekt „Auf und davon“ richtet sich an Auszubildende und Absolventen aus allen Branchen in ganz Deutschland. Es sollen vor allem Langzeitaufenthalte von 90 Tagen bis 12 Monaten bezuschusst werden, aber auch kürzere Aufenthalte sind förderfähig. Zielländer sind alle Programmländer von Erasmus +.
Projekt 2: Auf und davon - Neue Wege
Up and away - New paths
Projekt-Nr. 2019-2-DE02-KA102-006594
Aktuelles Kontingent: 47
Laufzeit: 01.01.2020 – 31.08.2022
Mit dem Projekt „New paths“ können unsere Erasmus+ Teilnehmer*innen neue Wege in den Norden Europas und in die Niederlande beschreiten. Teilnehmen können Auszubildende und Absolventen aus allen Fachbereichen. Vor allem Langzeitaufenthalte von 90 Tagen bis 12 Monaten sollen bezuschusst werden, aber auch kürzere Aufenthalte sind förderfähig.
Projekt 3: Europa bildet, europa verbindet -
Europe trains, Europe connects
Projekt-Nr. 2020-1-DE02-KA102-006833
Aktuelles Kontingent: 99
Laufzeit: 01.08.2020 - 31.07.2022
Das Projekt richtet sich an Auszubildende und Absolventen aus allen Fachbereichen. Vor allem Langzeitpraktika (ab drei Monaten) sollen bezuschusst, aber auch kurze Praktika können gefördert werden.
Wie läuft das ab?
Variante 1 - Wir organisieren Ihr Erasmus+ Auslandspraktikum.
Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation. Wir besprechen mit Ihnen, wo und wann Sie ein Auslandspraktikum machen möchten. Dann beginnen wir mit der Suche nach einem Praktikumsplatz, der zu Ihren Kenntnissen und Vorstellungen passt. Sobald Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, organisieren wir alles Weitere - Ihre An- und Abreise, Ihre Unterkunft und auf Wunsch auch einen Sprachkurs vor Ort.
Gruppenaufenthalte: Für mehrere Teilnehmer/-innen einer berufsbildenden Einrichtung organisieren wir auch Erasmus+ Gruppenaufenthalte.
Variante 2 - Sie organisieren sich Ihr Erasmus+ Auslandspraktikum selbst.
Auch wenn Sie Ihr Auslandspraktikum selbst organisieren möchten, können Sie am Erasmus+ Programm teilnehmen und von uns die Förderung dazu erhalten. Als sogenannter Freemover organisieren Sie komplett selbstständig Ihren Praktikumsplatz, Ihre Unterkunft und Ihren Flug. Von uns bekommen Sie dann den Zuschuss zu Ihren Reise- und Aufenthaltskosten.
Ihr Auslandspraktikum in Europa
Dauer: 1 -12 Monate
Zielländer
Variante 1: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Malta, Portugal, Spanien
>> Mehr Infos über die Zielorte
Variante 2: alle Länder der EU
Plus: Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
Bereiche / Branchen
Gesundheit und Pflege, Wellness, Kaufmännische Berufe, IT, Tourismus, Sport, Soziales und Betreuung, Sicherheit
andere Branchen auf Anfrage
Unsere Leistungen
- Vergabe der Erasmus+ Förderung für Reise- und Aufenthaltskosten
- Hilfe bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen*
- Vermittlung eines berufsbezogenen Auslandspraktikums*
- Erstellen von Teilnehmervertrag und Lernvereinbarung
- Organisation Ihrer An- und Abreise, Ihres Sprachkurses (Online- oder Präsenzkurs) und Ihrer Unterkunft in Gastfamilie oder WG*
- Sicherstellung des Versicherungsschutzes (Unfallversicherung am Arbeitsplatz, Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz)
- Vorbereitungsveranstaltung in Berlin
- Vor-Ort-Betreuung durch unsere europäischen Partner*
- Offizielles europäisches Praktikumszeugnis (Europass-Mobilitätszertifikat)
* Leistungen, die wir zusätzlich bei Variante 1 übernehmen
Wer kann teilnehmen?
- Mindestalter 18 Jahre
- Auszubildende, Berufsschüler/-innen, Berufsfachschüler/-innen
- Personen in einer Aufstiegsfortbildung beispielsweise zum Meister/-in oder Fachwirt/-in
- Absolventen/-innen einer Ausbildung oder Aufstiegsfortbildung bis 12 Monate nach Abschluss
- Wohnsitz in Deutschland
Voraussetzungen: Sie haben gute Kenntnisse der Sprache Ihres Ziellandes. Das bedeutet, Ihre Sprachkenntnisse sollten in etwa auf dem Niveau B1 liegen. Wenn Ihre Sprachkenntnisse noch nicht so gut sind, empfehlen wir Ihnen, einen Sprachkurs zur Vorbereitung zu belegen.
Wie bewerben Sie sich?
Die Bewerbungsunterlagen für das Erasmus+ Programm schicken wir Ihnen auf Anfrage zu. Eine Vorbereitungszeit von mindestens 3 Monaten vor Beginn Ihres Auslandspraktikums sollten Sie einplanen.
>> Sie möchten ein Erasmus+ Auslandspraktikum machen?
(Mehr Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf den Seiten der Nationalen Agentur Bildung für Europa (NABiBB) und der Europäischen Kommission)
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.